Häufig gestellte Fragen

  • Ja natürlich, kein Kunde ist zu groß oder zu klein!

  • Zwischen 24 Stunden und ca. 55-60 Tagen, je nachdem wie dringend und wie groß und schwer die Ware ist. Wir können Pakete mit Kurierdiensten, Luftfracht, Seefracht, Bahn- oder Sea/Air Lösungen anbieten. Auf Wunsch setzen wir auch jemanden mit Ihrem Paket in ein Flugzeug und unser Mitarbeiter begleitet das Paket bis zum Empfänger.

  • Wir liefern ausschließlich im Auftrag von Firmenkunden.

    • Anzahl der Packstücke, Inhalt (gefährliche Güter zugepackt?), Art der Verpackung, Dimensionen je Verpackungseinheit, Gewicht brutto

    • Stapelbar ja/nein

    • Abholadresse, Zustelladresse (inkl. PLZ, Ort, Land)

    • Lieferkondition!

    • Abholtermin

    • Zustelltermin bzw. Anforderung (falls Termingut, ein Techniker wartet, Baustelle etc.)

    • Warenwert (falls sehr hochpreisige Produkte)

    • Besondere Vorschriften oder Wünsche (z.B.: Zollgut, Gefahrgut, Hebebühne für Abholung oder Zustellung erforderlich, Empfänger Privatperson, Ware für ein Event bestimmt, Ware kommt wieder zurück, Transportversicherung erwünscht)

  • Die Rechnung dient zur Ein- oder Ausfuhr für die zollamtliche Anmeldung aus oder in das Zollgebiet der EU und beinhaltet alle Daten für die Außenhandelsstatistik. Sie dient außerdem als Grundlage für die Berechnung von Zöllen und Steuern.

    Zwingend erforderlich:

    • Name und Adresse des Verkäufers und UID-Nummer (Exporteurs)

    • Name und Adresse des Käufers und UID-Nummer (Importeurs)

    • Lieferadresse (falls abweichend)

    • Rechnungsnummer

    • Auftragsnummer

    • Ort und Datum der Ausstellung

    • Anzahl, Art der Verpackung sowie Roh- und Eigenmasse (wenn nicht auf der Rechnung angedruckt, sind diese Angaben auf einer separaten Packliste zu ergänzen)

    • Handelsübliche Bezeichnung der Ware inklusive Ursprungsland

    • Warenmenge

    • Einzel- und Gesamtpreis

    • Lieferkondition

    • Zahlungsbedingungen

    • Bankverbindung

    • Bei Lieferungen in Drittländer (Export) ist der Hinweis auf die steuerfreie Ausfuhrlieferung in die Rechnung aufzunehmen (z.B. Diese Lieferung ist als steuerfreie Ausfuhrlieferung von der österreichischen Umsatzsteuer befreit.).

    Nicht zwingend aber falls erwünscht bzw. anwendbar:

    • Lieferdatum

    • Transportart und –weg

    • gegebenenfalls L/C-Nummer

    • Zolltarifnummer (Warennummer oder Codenummer des "Öst. Gebrauchszolltarif" sind weitere Bezeichnungen für die Zolltarifnummer)

    • Ursprungserklärung bei Ländern, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht und die Ausstellung dieses Präferenznachweises möglich ist. (Wenn anwendbar, zwingend anzuführen!)

    • Schaltschränke sind meist sehr hoch und dürfen nicht umgelegt werden

    • In einem Passagierflugzeug passen max. 160 cm Höhe je Packstück. Die Kosten für eine Verladung in Frachtflugzeugen ist teurer und dauert länger, daher ist es ratsam bereits im Zuge der Planung mit Ihrem Shipondo Betreuer zu sprechen und nach der optimalen Versandlösung zu fragen.

    • Achten Sie auf eine geeignete Transportverpackung! Waren, die in Flugzeugen verladen werden, müssen sicher verzurrt und für einen sicheren Start und die Landung auf den Flugzeugpaletten gesichert werden. In Frachtflugzeugen werden Waren bis 3 Meter Höhe gestapelt!

    • Eine Transportversicherung minimiert Ihr Unternehmerrisiko. Wir bieten Ihnen gerne eine Transportversicherung an, um Sie im Falle eines Schadensfalls vor einem Ausfall zu schützen.

    • Abhängig von der Lieferkondition, sollten vorab Zollangelegenheiten, geklärt werden.

    • Vor der Beauftragung ist es ratsam mit der Außenhandelsstelle der Wirtschaftskammer zu sprechen.

    • Vor dem Versand der Ware stimmen wir mit Ihnen ab wie die Weiterleitung erfolgen soll, an wen die Dokumente zu adressieren sind und welche Anforderungen umgesetzt werden sollen. Wir unterstützen bei der Dokumentation und stehen Ihnen mit Rat und Tat an der Seite.

    • Wir unterstützen bei der Zollabwicklung, Übernahme, Weiterleitung.

    • Container-Transporte können mit der Bahn oder mit Direkt LKW erfolgen. Sie entscheiden welche Option gebucht werden soll.

    • Bei dieser Lieferkondition tragen Sie das Risiko im Falle eines Schadens ab dem Abgangshafen. Wir bieten Ihnen gerne eine Transportversicherung an, um Sie vor etwaigen Kosten und Risiken zu schützen. In der Seefracht können im Falle einer Haverie Grosse Kosten für den Auftraggeber anfallen, selbst wenn kein Schaden an Ihrer Ware entsteht.

Abkürzungen und Fachbegriffe

  • 1 Kubikmeter = l*b*h der Ladung in Meter

  • „weight measurement“ Wird in der Seefracht im Sammelverkehr (LCL = less container load) angewandt.
    Das jeweils höhere Gewicht wird zur Kalkulation der Fracht genutzt. 1 Kubikmeter sind 1000 kg.

  • Eine „Havarie Grosse“ liegt vor, wenn sich Schiff und Ladung in einer gemeinsamen Gefahr befinden, von der Schiffsführung vorsätzliche Maßnahmen getroffen werden und dadurch Schäden am Schiff oder der Ladung bzw. beiden zugefügt werden oder zumindest Verluste oder Kosten entstehen.

    Alle Schäden, Verluste und Kosten werden in der Havarie Grosse von Schiff, Fracht und Ladung gemeinsam getragen. Die Havarie Verteilung auf die Beteiligten tritt aber nur dann ein, wenn sowohl Schiff als auch Ladung ganz oder wenigstens teilweise gerettet worden sind.

  • „verified gross mass“ bezieht sich auf die bestätigte Bruttomasse, die auf ein Schiff verladen wird. Es handelt sich hierbei um das Gesamtgewicht der Fracht, des Containers, sowie der Verpackung und weiterer Staumaterialien im Seecontainer.

  • ist eine festgelegte Gebühr, die für eine bestimmtes Lademittel in der Luftfracht als Minimum in Rechnung gestellt wird. Ein „pivot weight“ wird außerdem für übergroße Waren verrechnet, die trotz des geringeren Eigengewichts oder Volumens aufgrund der komplexen Verladung deutlich mehr Stauraum beanspruchen als allgemein übliche Verpackungsgrößen wie Kartonware oder genormte Palettengrößen.

  • Das „material safety data sheet“ ist ein Sicherheitsdatenblatt, welches Angaben zu den Eigenschaften sowie den Bestandteilen von chemischen Stoffen und Produkten liefert. Es teil dem Verwender außerdem mit, ob die darin beschriebenen Güter gefahrlos genutzt, gelagert, transportiert und entsorgt werden können.

  • Ein Konnossement ist ein Transportdokument, das die Übergabe von Gütern zwischen Versender, Spediteur und Empfänger im internationalen Handel regelt.

    Es fungiert als Quittung, Frachtbrief und Eigentumsnachweis für die gebuchte und zu transportierte Ware.

    Ein wichtiger Aspekt des Konnossements ist seine Übertragbarkeit, die es ermöglicht, dass die Waren während des Transports den Besitzer wechseln können. Dies erleichtert den Handel, da das Konnossement als Handelsinstrument verwendet werden kann, um den Besitz der Waren zu übertragen.

  • Mehrkosten, wenn Container länger als die vereinbarte Freizeit im Containerdepot, im Hafen oder Inland steht.

  • Mehrkosten, wenn Container länger als vereinbart nicht an die Reederei zurück geliefert wird.

  • bunker adjustment factor – Ausgleich zu wechselnden Treibstoffkosten

  • „unit load device“ nennt man in der Luftfracht genutzte Flugzeugpaletten und Container, die verwendet werden, um Gepäck, Frachtgut und Post in Flugzeugen zu verladen.

  • currency adjustment factor – Ausgleich zu Währungsschwankungen

  • Bei einem SVS (Speditions-Versicherungs-Schein) / RVS (Rollfuhr-Versicherungs-Schein) handelt es sich um eine Pflichtversicherung für Spediteure für Sach- und Vermögensschäden, die dieser im Zuge der Ausführung seiner Tätigkeit eventuell verursacht.

    Spediteure sind gemäß § 39 Allgemeine Österreichische Spediteurbedingungen (AÖSp) verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Auftraggebers abzuschließen. Basis für die Prämie ist der jeweilige Warenwert.

    Der Auftraggeber kann diese Versicherung schriftlich ablehnen, erklärt sich damit als "Verbotskunde" und schließt selbst eine seinen Bedürfnissen entsprechende Transportversicherung ab.

  • „valid at time of shipment“ bedeutet, dass z. B. die Zuschläge auf die See- oder Luftfrachten zum Zeitpunkt der Verschiffung bzw. Verladung festgesetzt werden, oder gültig sind.

  • das berechnungsfähige Gewicht oder Volumengewicht ist in der Luftfracht eine abstrakte Rechengröße, um die Frachtrate zu berechnen. Die Kalkulation in der Luftfracht erfolgt auf Basis 1:6 oder 1 Kubikmeter ist gleich 167 kg

  • ein „power oft attorney“ ist eine Vollmacht, die einer Person oder einem Unternehmen die Möglichkeit gibt, im Namen der anderen Person bzw. des Unternehmens (des Principals) zu handeln. Die Beschreibung des Zuständigkeitsbereichs ist in der Vollmacht klar definiert.

Incoterms® Übersicht

Sie wünschen sich weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns gerne!