Allgemeine Geschäftsbedingungen der Shipondo GmbH

Shipondo Transport und Logistikleistungen:

• Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp), in der jeweils gültigen Fassung.

• Allen Vertragsvereinbarungen zwischen unserem Auftraggeber und der Shipondo GmbH liegen zusätzlich ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

• Die Vereinbarung einer Wert- und Interessendeklaration ist auch durch explizite Angabe des Warenwertes im Zuge der Auftragserteilung nicht möglich.

• Etwaige in unseren Angeboten angeführte circa Liefertermine entsprechen gängigen Regellaufzeiten, eine Lieferfristgarantie ist ausgeschlossen.

• Im Falle von „Höherer Gewalt“ besteht ein genereller Haftungsausschluss und die Gültigkeit der bestehenden Tarife kann bzw. muss im Anlassfall ausgesetzt werden.

• Als Gerichtsstand gilt in jedem Fall das Landesgericht für ZRS-Graz, Österreich.

• Unsere Angebote sind freibleibend bis zum Fixabschluß und wenn nicht ausdrücklich anderweitig definiert, für 14 Tage gültig.

• Der Angebotsempfänger ist Frachtzahler

• Alle etwaige und nicht auf unser Verschulden zurückzuführende Kosten, Zusatz- bzw. Sonderleistungen, werden separat in Rechnung gestellt.

• Wenn nicht explizit angefragt, werden LKW mit einem Fahrer besetzt.

• Für- die Be- bzw. Entladung der Fracht, ist wenn nicht ausdrücklich anders angefordert, die Lade- und Entladestelle verantwortlich. Hebebühnenfahrzeuge oder Stapler/Kran LKW sind bei Bedarf explizit anzufragen.

• Alle in unseren Angeboten angeführten Konditionen sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich MWST.

• Unsere Angebote, Abrechnungen und der damit einhergehende Schriftverkehr sind vertraulich und dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung weitergeleitet bzw. übergeben werden.

• Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, sind unsere Angebote ausschließlich für normales Kaufmannsgut, kein Gefahrgut gültig. Waffen, Kriegsgüter, Wertsendungen, lebende Tiere, Leichen, Pharmazeutische Produkte, Kühlgut und/oder weitere mit zusätzlichen Anforderungen bzw. Risiken verbundene Lieferungen sind explizit im Zuge der Anfrage anzuführen bzw. in einigen Fällen vom Transport gänzlich ausgeschlossen.

• Unsere Frachtrechnungen werden grundsätzlich in elektronischer Form übermittelt.

• Zahlungsziel: 7 Tage nach Rechnungserhalt (wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart) ohne Abzug

Shipondo Schulungs- und Beratungsleistungen:

• Der Umfang eines konkreten Auftrags wird schriftlich vereinbart.

• Shipondo GmbH ist bei der Herstellung der vereinbarten Leistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Der Mitarbeitende des Auftragnehmers ist sofern nicht explizit anders vereinbart, nicht an einen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

• Shipondo GmbH haftet dem Auftraggeber für Schäden ausgenommen Personenschäden, nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).

• Etw. Schadensansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend gemacht werden.

• Der Auftraggeber hat im Bedarfsfall den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.